Kostenstrukturen von Gestaltung, Bild- und Schriftrechten, Druck und Programmierung

Bildrechte und Druckkosten sind nicht in den Gestaltungsleistungen eines Grafikers/Agentur enthalten. Jedes Foto, welches Sie nicht selbst liefern sondern der Grafiker für Sie heraus sucht (meist aus Bilddatenbanken), schlägt mit zusätzlichen Kosten zu buche.
Buchen Sie sich für gute Portrait- oder Unternehmensfotos einen professionellen Fotografen fallen nicht unerhebliche Ausgaben an.

Wenn Sie sich in diesem Bereich noch nicht auskennen, lassen Sie sich dazu vorab bei einem Termin mit ihrem Grafiker beraten und nehmen Sie am besten schon einen Pauschalpreis für Bilder mit in das Angebot mit auf.

Auch Schriften gibt es nicht umsonst. Das wissen die wenigsten. Natürlich kann man die Schriften, die sich auf dem eigenen PC befinden, frei benutzen. Doch dies sind meist nur Standardschriften für den privaten oder Bürobereich. Um ein gutes Unternehmensbild zu gestalten reichen Sie normalerweise nicht aus. Grafiker/Agenturen haben ihren eigenen Fundus an Schriften an denen Sie die Rechte besitzen. Wenn sich darin etwas Passendes findet, wird der Grafiker Ihnen das nicht in Rechnung stellen. Denn nur der Benutzer der Schriften, und damit der Grafiker, muss die Lizenzgebühren zahlen. Wünschen Sie sich aber eine besondere Schrift, die erst gekauft werden muss, bekommen Sie diese vermutlich in Rechnung gesetzt. Auch für den Fall, dass Sie nach Auftragsende oder Agenturwechsel sämtliche Daten mitnehmen, müssen Sie nachträglich die Kosten für die Schriften zahlen.

Denn nun sind Sie der Nutzer der Schriften und nicht mehr der Grafiker.
Fragen zu diesem Thema klären Sie besser auch schon vorab.

Kosten Dritter, z.B. Druckerei, Programmierer oder auch Video-Drehs, sind ebenfalls nicht Inhalt der Gestaltungsleistungen eines Grafikers/Agentur.

Der Grafiker übermittelt Ihnen aber auf Wunsch Angebote aus Druckereien oder von Programmierern. Meist wird alles über den Grafiker/Agentur abgewickelt, sollte aber in Ihrem Angebot/Kostenvoranschlag separat ausgewiesen sein. Auch später in der Rechnung. Denn – für kreative Leistungen erhebt auch die KSK nachträglich einen Beitrag.
(zur KSK – Künstlersozialkasse – gibt es noch einen gesonderten Tipp)

Falls Sie nur ein kleines Budget haben und plötzlich kommen nach Abschluss des Projektes noch Rechnungen von mehreren Hundert Euro für Druckkosten oder Bildkosten auf Sie zu, werden Sie vermutlich verärgert sein.

Ebenso sollten Sie bei abschätzbarem Mehraufwand das Gespräch suchen und nicht denken, dass mit dem Angebot alles abgedeckt ist. Während der Zusammenarbeit kann es sich z.B. ergeben, dass der veranschlagte 4seitige Flyer 6 Seiten bekommt und noch zusätzlich eine Anzeige für eine andere Zeitung entworfen wird. Dann hat der Grafiker natürlich, unabhängig vom Angebot oder Vertrag das Recht auf Vergütung.

Deshalb mein Tipp: Sprechen Sie vorab ALLE auf Sie zukommenden Kosten an und bleiben Sie auch während des Projekts im Gespräch über laufenden und neu hinzu kommenden Kosten.